ZOLL-RADAR · ANTIDUMPING · AD758

Glasperlen aus China

EU leitet Antidumpingverfahren gegen Glasperlen aus China ein. Fall AD758: Prüfung gedumpter Importe für europäische Hersteller.

TW

Dr. Tristan Wegner

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

Stand 30.09.2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Seit dem 30. September 2026 wird die Einfuhr fester Mikrokugeln aus Glas aus China (KN-Codes ex 7018 10 90, ex 7018 20 00, ex 7018 90 90) zollamtlich erfasst. Das Antidumpingverfahren läuft bereits seit dem 17. Juli 2026. Importeure müssen jetzt Rückwirkungsrisiken bewerten, ausreichende Rückstellungen bilden und schwimmende Ware im Blick behalten.

Die EU-Kommission hat am 17. Juli 2026 ein Antidumpingverfahren gegen Einfuhren fester Mikrokugeln aus Glas mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet (Aktenzeichen AD758). Für Importeure und Verwender dieser Ware entstehen ab sofort konkrete Risiken für Budget, Lieferkette und Compliance. Unternehmen müssen jetzt prüfen, ob ihre Bezüge unter die betroffenen TARIC-Codes fallen, und Fragebögen sowie Stellungnahmefristen aktiv im Blick behalten.

Einleitung des Antidumpingverfahrens AD758

Die Europäische Kommission hat das Verfahren offiziell am 17. Juli 2026 eingeleitet. Die Bekanntmachung ist im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Die Kommission hat Fragebögen für ausführende Hersteller, Unionshersteller, Verwender und Importeure veröffentlicht. Betroffene Unternehmen müssen die jeweils geltenden Antwortfristen strikt einhalten – versäumte Fristen können den Verlust von Verfahrensrechten bedeuten.

Die kritischen Verfahrensdaten im Überblick:

Einleitungsdatum:

17. Juli 2026

Untersuchungszeitraum (Dumping):

in der Bekanntmachung festgelegt

Geplante Verifikationsbesuche:

1. Oktober 2026 bis 16. November 2026

Vorabunterrichtung (Pre-disclosure):

16. Februar 2027

Vorläufige Maßnahmen:

17. März 2027

Stellungnahmen zur vorläufigen Unterrichtung:

bis 31. März 2027

Stellungnahmen zur endgültigen Unterrichtung:

bis 26. April 2027

Endgültige Maßnahmen:

16. September 2027

Betroffene Ware sind Glasperlen aus China

Gegenstand der Untersuchung sind feste Mikrokugeln aus Glas – im Handel als „Glasperlen“ bekannt – mit einem Durchmesser von 2 mm oder weniger, beschichtet oder unbeschichtet, unabhängig von Verwendungszweck oder Herstellungsverfahren. Die Maßnahme gilt ausschließlich für Waren mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die Ware wird derzeit in folgende Zolltarifnummern eingereiht:
• KN-Code ex 7018 10 90 (TARIC: 7018 10 90 10)
• KN-Code ex 7018 20 00 (TARIC: 7018 20 00 10)
• KN-Code ex 7018 90 90 (TARIC: 7018 90 90 10)

Nicht erfasst sind Glasperlen in Form kleiner durchstochener Kugeln unter den KN-Codes 7018 10 11 und 7018 10 19. Die Präzision bei der Einreihung ist entscheidend: Fehler bei der Tarifierung können zu unerwarteten Nachzahlungen führen.

Feste Glasmikrokugeln finden breite industrielle Anwendung. Die wichtigsten betroffenen Branchen sind:

Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur:

Einbettung in Fahrbahnmarkierungsfarben und Thermoplaste zur Retroreflexion und Verbesserung der Nachtsichtbarkeit

Oberflächentechnik und Strahltechnik:

Glasperlenstrahlen zur Reinigung, Entgratung, Mattierung und Verdichtung von Metall-, Aluminium- und Kunststoffoberflächen

Automobil- und Luftfahrtindustrie:

Füllstoff in Leichtbau-Verbundwerkstoffen; Vorbehandlung für Lackierung und Beschichtung

Kunststoff- und Gummiverarbeitung:

Füllstoff in Polymerverbundwerkstoffen zur Gewichtsreduktion und Verbesserung mechanischer Eigenschaften

Chemie, Labor und Pharma:

Mahlperlen in Kugelmühlen; Filtermaterial; Mischkörper in Aerosolen

Bauwesen:

Füllstoff in Mörtel, Klebstoffen und Spachtelmassen

Typischer Zeitplan des Verfahrens AD758

EU-Antidumpingverfahren folgen einem gesetzlich geregelten Ablauf. Ab dem Einleitungsdatum können vorläufige Antidumpingzölle in der Regel nach etwa 7–8 Monaten erhoben werden. Endgültige Maßnahmen können nach etwa 13–14 Monaten in Kraft treten. Die Gesamtdauer beträgt maximal 14 Monate ab Einleitung.

Für das Verfahren AD758 ergeben sich folgende projizierte Meilensteine:

17.07.2026

Einleitung des Verfahrens AD758

Beobachtungspflicht beginnt; Fragebögen prüfen und Fristen sichern

01.10.–16.11.2026

Geplante Verifikationsbesuche

Kooperationspflichten für beteiligte Hersteller und Importeure

16.02.2027

Vorabunterrichtung (Pre-disclosure)

Erste Indikation der geplanten Zollhöhe; Kalkulationen anpassen

17.03.2027

Vorläufige Antidumpingzölle (möglich)

Unmittelbare Kostenwirkung auf laufende Importe; Liquiditätsplanung prüfen

31.03.2027

Frist: Stellungnahmen zur vorläufigen Unterrichtung

Letzte Chance, eigene Interessen in das Verfahren einzubringen

26.04.2027

Frist: Stellungnahmen zur endgültigen Unterrichtung

Abschließende Einflussnahme auf die Zollhöhe möglich

16.09.2027

Endgültige Maßnahmen (möglich)

Dauerhafte Zollbelastung; Vertragskonditionen und Einkaufsstrategie überprüfen

Solange vorläufige bzw. endgültige Zölle noch nicht verhängt wurden, sind diese Angaben als mögliche, nicht als feststehende Termine zu verstehen. Vorläufige Antidumpingzölle können erhoben werden; endgültige Maßnahmen können in Kraft treten. Beides ist vom Ergebnis der Untersuchung abhängig. Diese Fristen sind vorläufig und können sich im Verfahrensverlauf jederzeit ändern.

Zollamtliche Erfassung der Einfuhren ab 30. September 2026

Die Europäische Kommission hat mit Wirkung vom 30. September 2026 die zollamtliche Erfassung (Registrierung) der Einfuhren fester Mikrokugeln aus Glas mit Ursprung in der Volksrepublik China angeordnet. Rechtsgrundlage ist Art. 14(5) der EU-Antidumping-Grundverordnung. Die Erfassungsverordnung ist im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Die Erfassung betrifft Einfuhren unter den TARIC-Codes 7018 10 90 10, 7018 20 00 10 und 7018 90 90 10. Die deutschen Zollbehörden sind verpflichtet, alle unter diese Codes fallenden Sendungen mit chinesischem Ursprung zu registrieren.

Die zollamtliche Erfassung begründet ein konkretes Risiko der rückwirkenden Erhebung von Antidumpingzöllen: Werden im weiteren Verfahren vorläufige oder endgültige Antidumpingzölle eingeführt, kann die Kommission deren Anwendung auf alle seit dem Beginn der Erfassung – also ab 30. September 2026 – eingeführten Waren ausdehnen. Importeure sollten sicherstellen, dass sie für alle ab diesem Datum eingegangenen Sendungen ausreichende finanzielle Rückstellungen bilden und die Zollanmeldungen vollständig dokumentieren.

• Erfassung angeordnet ab: 30. September 2026
• Verordnung: OJ:L_202602162
• Rechtsgrundlage: Art. 14(5) EU-Antidumping-Grundverordnung
• Risiko: rückwirkende Antidumpingzölle auf alle erfassten Einfuhren möglich

Glasperlen aus China: Handlungsbedarf durch zollamtliche Erfassung

Seit dem 30. September 2026 werden Einfuhren fester Mikrokugeln aus Glas aus China zollamtlich registriert – damit besteht ein konkretes Risiko rückwirkender Antidumpingzölle auf alle erfassten Sendungen.

Warenabgrenzung:

Fallen meine Produkte tatsächlich unter die TARIC-Codes 7018 10 90 10, 7018 20 00 10 oder 7018 90 90 10 – oder greift die „ex“-Abgrenzung zu meinen Gunsten?

Schwimmende Ware:

Wie sind Sendungen zu behandeln, die sich zum Zeitpunkt der Erfassungsanordnung bereits auf dem Transportweg befanden?

Vertragsgestaltung:

Wie müssen laufende und künftige Lieferverträge jetzt angepasst werden, um das Rückwirkungsrisiko vertraglich auf die Lieferkette zu verteilen?

Rückstellungen:

Welche Rückstellungshöhe ist angemessen – und wie wahrscheinlich ist es, dass die Rückwirkung tatsächlich zur Anwendung kommt?

Dokumentation:

Wie dokumentiere ich registrierte Einfuhren vollständig und revisionssicher, um eine spätere Verteidigung gegen rückwirkende Zollforderungen zu ermöglichen?

Nehmen Sie jetzt Kontakt zur O&W Rechtsanwaltsgesellschaft auf – unsere Anwälte für Zollrecht bewerten Ihre individuelle Betroffenheit durch die Erfassungsanordnung und entwickeln mit Ihnen eine belastbare Strategie zur Risikobegrenzung.

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Aktueller Verfahrensstand

2 von 5 · Zollamtliche Erfassung

1

Einleitung

2

Zollamtliche Erfassung

3

Rückwirkung möglich

4

Vorläufige Maßnahmen

5

Endgültige Maßnahmen

Rückwirkung ist bereits ein Risiko; ihre Anwendung ist damit noch nicht festgestellt.

Eckdaten

Aktualisiert

30.09.2026

Aktenzeichen

AD758

Ursprungsland

Volksrepublik China

TARIC · betroffen

7018 10 90 10
7018 20 00 10
7018 90 90 10

KN · ex-Abgrenzung

7018 10 90
7018 20 00
7018 90 90

Nicht erfasst

KN 7018 10 11
KN 7018 10 19

Ware

Feste Mikrokugeln aus Glas mit einem Durchmesser von 2 mm oder weniger, beschichtet oder unbeschichtet

Was bedeutet das für Ihre Importe?

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